Umweltleitlinien der Universität Osnabrück Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development) Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die den Bedürfnissen heutiger Generationen Rechnung trägt, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen, ihren eigenen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, zu behindern. (World Commission on Environment and Development, Our Common Future (Brundtland-Bericht), 1987) Die Universität Osnabrück sieht sich aufgrund der dramatischen globalen Umweltsituation dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Die Universität ist mit ihren etwa 14 000 Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrem Energie- und Stoffumsatz mit einem mittleren Wirtschaftsunternehmen vergleich- bar. Durch den Universitätsbetrieb entstehen erhebliche Umweltbelastungen, die es zu mini- mieren gilt. Darüber hinaus trägt die Universität eine besondere gesellschaftliche Verantwor- tung dadurch, daß sie zukünftige Entscheidungsträger unserer Gesellschaft ausbildet und prägt. Sie hat damit eine Multiplikatorfunktion - dies ist Verantwortung und Chance zugleich. Und nicht zuletzt hat wissenschaftliche Forschung Auswirkungen auf Mensch und Natur. Daraus resultiert eine besondere Verantwortung der Wissenschaft für ihre Forschungsziele und -ergebnisse. Umweltschutz ist Aufgabe für alle Studierenden und Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen und auf dem Weg zur Universität. Er ist Führungsaufgabe für die leitenden Personen. Nur wenn sich möglichst viele Universitätsmitglieder mit den Zielen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung identifizieren und aktiv zu deren Umsetzung beitragen, wird die Universität diesen Aufgaben gerecht. Die Universität Osnabrück gibt sich daher im Einklang mit der CRE-Charter for sustainable development (CRE-COPERNICUS) die nachfolgenden Leitlinien. Diese Leitlinien sollen durch die Mitglieder der Universität in ihre persönlichen Arbeits- und Studienbereiche übernommen und innovativ umgesetzt werden. Betrieb Schutz der Umwelt heißt für uns, Gefahren für Menschen und Umwelt zu vermeiden, den Ressourcen- und Energieverbrauch kontinuierlich zu verringern und Emissionen und Abfälle zu minimieren, so daß die Universität ihren Beitrag zu einer zukunftsfähigen Entwicklung leistet. 1. Um dies zu erreichen, wird die Universität unter Einbeziehung der Hochschulangehöri- gen Umweltziele festlegen und zu deren Umsetzung ein wirksames Umweltmanagement- system aufbauen, über dessen Entwicklung dem Senat regelmäßig berichtet wird. 2. Der Umweltschutz an der Universität soll ressortübergreifend vernetzt werden, so daß so- wohl Verwaltung als auch Fachbereiche in Umweltschutzangelegenheiten kooperieren. Darüber hinaus pflegt die Universität den Austausch mit anderen Hochschulen zur Förde- rung des Umweltschutzgedankens. Sie bemüht sich um politische und gesellschaftliche Unterstützung, um das Ziel einer umweltfreundlichen und am Nachhaltigkeitsgrundsatz orientierten Hochschule zu erreichen. 3. Die Universität führt einen offenen Dialog und betreibt gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Damit ist gewährleistet, daß die eingeleiteten Schritte zur Umsetzung ihrer Umweltpoli- tik für die Hochschulöffentlichkeit bewertbar werden. 4. Die Universität sorgt für Weiterbildungsangebote des Personals in umweltrelevanten Be- reichen. 5. Bei zukünftigen Investitionen und Anschaffungen der Universität sollen die Umweltaus- wirkungen im voraus in Betracht gezogen werden. Die umweltfreundlichsten Varianten sollen nach Möglichkeit den Vorzug erhalten. Die Hochschule wirkt auf ihre Geschäfts- partner ein, um eine ökologische Verbesserung der von ihr bezogenen Waren und Dienst- leistungen zu erreichen. 6. Gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen sind einzuhaltende Mindeststandards, die nach Möglichkeit überboten werden sollten. Lehre und Forschung Die Universität ist bestrebt, umweltrelevanten Fragen in Lehre und Forschung das ihnen gebührende Gewicht zu verleihen. 7. Voraussetzung für die Gewährleistung von Freiheit in Forschung und Lehre ist die Wahr- nehmung von Verantwortung für ihre Folgen. Hierzu gehören die Erhaltung der natürli- chen Lebensgrundlagen im Interesse der jetzigen wie der zukünftigen Generationen. Die Lehrenden und Studierenden sind daher bestrebt, in Lehre und Forschung entstehende negative Auswirkungen zu minimieren. 8. Die Fachbereiche und die fachbereichsübergreifenden Einrichtungen der Universität för- dern wissenschaftliche Arbeiten im Umweltbereich sowie die Teilnahme an Veranstal- tungen zu Umweltfragen. 9. Sie setzen sich für die Vernetzung und interdisziplinäre Bearbeitung von umweltrelevan- ten Fragen in Forschung und Lehre ein, sowohl innerhalb der Universität als auch in Zu- sammenarbeit mit anderen Hochschulen. Verabschiedet vom Senat der Universität Osnabrück am 16. 4. 1997