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Aktionspläne zur Minderung von Luftverunreinigungen und Lärm - neue Instrumente zur Bekämpfung von Umweltproblemen
Seit einiger Zeit werden in vielen Städten Aktionspläne zur Reduzierung der Feinstaubbelastung erstellt - kürzlich wurde in Osnabrück ein entsprechendes Planungsverfahren eingeleitet. Damit werden - mit einiger Verspätung - europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Auch dem zunehmenden Lärm sollen neuerdings Aktionspläne entgegenwirken. Und auch hier sind es europäische Vorgaben, die in den kommenden Jahren umzusetzen sind. Typisch für den europäischen Ansatz ist unter anderem die vorgesehene Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Planung sowie der Versuch, gebietsbezogen und möglichst integrativ verschiedene Problemquellen zu erfassen. Wie Aktionspläne rechtlich zu fassen und in das System des deutschen Umweltrechts einzuordnen sind, ist indessen noch nicht geklärt. Auch die Wirksamkeit der neuen Instrumente ist angesichts der wenigen Erfahrungen offen. Der Vortrag bietet eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Aktionsplanung; anschließend sollen erste praktische Erfahrungen mit diesem neuen Instrument des Umweltschutzes vorgestellt und seine Wirkungsmöglichkeiten diskutiert werden.
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letzte Änderung: Juni 2008
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