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Neue Wege des Risikomanagements im gesetzlichen VersicherungswesenVersicherung ist eine Strategie des Risikomanagements. Versicherungslösungen zielen auf die Überwälzung der Folgen, verringern also das eigentliche Risiko nicht. Insbesondere im Bereich des Sozialrechts setzt der Gesetzgeber auf das Instrument der Versicherung als Risikomanagement-Strategie. Im Vordergrund des Vortrags werden zwei neue Mechanismen stehen, § 52 II und § 62 I 7 SGB V, die mit der letzten Gesundheitsreform in das Sozialgesetzbuch SGB eingefügt worden sind und die Selbstverschulden und Selbstkontrolle der Versicherten betonen. Diese reagieren damit auf gesundheitsversicherungstypischen Problemen wie Moral Hazard, Adverser Selektion, Systemischen Risiken oder angebotsinduzierter Nachfrage. Ihre Wirkung ist allerdings unter einem Ansatz von Behavioral Law and Economics fraglich, zeigen doch Erkenntnisse aus den Verhaltenswissenschaften eine Reihe von Einschränkungen der Effektivität von Mechanismen der Selbstkontrolle. Dazu gehört etwa der Controllability Bias, der Overpositivity Bias oder auch das Phänomen des Time-Discounting. Der Vortrag wird diese Effekte vorstellen, ihre Bedeutung für die Selbstverschuldens- und Selbstkontroll-Mechanismen im Gesundheitsrecht analysieren und einen Ausblick wagen, was die Effekte für Risikomangement-Strategien insgesamt bedeuten, die auf die Antizipation von Folgen in mittlerer oder späterer Zukunft setzen.
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letzte Änderung: August 2008
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