next up previous contents
Nächste Seite: 1. Zielsetzung Aufwärts: Aufnahme org. Schadstoffe in Vorherige Seite: Tabellenverzeichnis   Inhalt

1. Einleitung

Seit dem Beginn des Industriezeitalters produziert und nutzt der Mensch großtechnisch Chemikalien, die vorher nur sehr begrenzt oder gar nicht in der Biosphäre vorgekommen sind. Diese Stoffe gelangen nun in erheblichen Mengen in unsere Umwelt und bewirken Veränderungen. Wenn sie längere Zeit in der Umwelt verbleiben, gelten solche Stoffe als persistent. Zu Schadstoffen werden sie, wenn dies eine Gefahr darstellt. Ob eine Chemikalie einen Schadstoff darstellt, hängt vom betrachteten Schutzziel ab. Hier ist es vorrangig der Mensch. Das Bundes-Bodenschutzgesetz zielt beispielsweise auch auf natürliche Funktionen des Bodens.

Der Boden als ein komplexes Umweltmedium kann für Schadstoffe eine zeitlich begrenzte Lagerstätte sein. Von dort wird, unter bestimmten Bedingungen, die gefährliche Fracht wieder in andere Umweltmedien entlassen. Neben Grundwasser und Luft sind dann zuerst die Pflanzen betroffen. Das ist ein Problem, da sich fettliebende Stoffe in der Nahrungskette akkumulieren können, während die Biomasse von Nutzpflanzen die Konsumenten höherer Ordnung und damit auch die Menschen erreicht. Als ein ,,Topräuber`` mit langer Lebensdauer bedrohen uns dann die in unseren Organen angesammelten Schadstoffe. Es liegt also nahe, Böden und ihre Funktionen zu schützen, da die Landwirtschaft seit jeher unsere Nahrungsversorgung sichert. Ein zur Nahrungsmittelproduktion nutzbarer Boden ist überlebenswichtig.

Es gibt in Deutschland bisher zehn Gesetze, die den Umgang mit dem Boden hinsichtlich verschiedener Aspekte regeln. Neu hinzu kommen soll das Bundesbodenschutzgesetz, welches natürliche und nutzungsbezogene Funktionen nachhaltig sichern und wiederherstellen soll (Joneck, 1997). Bei Verdacht auf eine Belastung kann der Boden auf bestimmte Schadstoffe hin untersucht werden. Vorgesehen sind ein Prüf- und ein Maßnahmenwert. Bei ersterem muß der Boden und die entsprechende Nutzung standortspezifisch geprüft werden; je nachdem werden Maßnahmen empfohlen oder angeordnet. Ab dem Maßnahmenwert muß der Boden saniert werden und es entstehen immense Kosten. Rund 170.000 Altlastverdachtsflächen waren Ende 1995 in Deutschland erfaßt. Die Zahl ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Jahre 1989 gab es nur 75.000 Verdachtsflächen. Die prognostizierte Gesamtzahl der Altlastverdachtsflächen lag 1995 bei mehr als 240.000 (Umweltbundesamt, 1997; Umweltbundesamt, 1992).

Um Prüfwerte und Maßnahmenwerte für entsprechende Verordnungen ableiten zu können, muß das Verhalten der Schadstoffe in der Umwelt bekannt sein. Es sind die Konzentrationswerte der Stoffe im Boden zu ermitteln, bei denen Gefahren für die natürlichen und nutzungsbezogenen Funktionen ausgeschlossen werden können.

Für den Anbau von Nutzpflanzen ist es wichtig zu wissen, wieviel vom Schadstoff vom Boden in die Pflanze übergeht. Eine verbreitete Methode, dies anzugeben, ist der Transferfaktor. Die genaue Definition wird in Abschnitt 3.1.3 gegeben. Das Konzept der Transferfaktoren stammt aus Rechenverfahren für Radionuklide und macht für organische Verbindungen nur Sinn, wenn die Transferpfade und -prozesse bekannt sind (Matthies und Trapp, 1994).



Unterabschnitte
next up previous contents
Nächste Seite: 1. Zielsetzung Aufwärts: Aufnahme org. Schadstoffe in Vorherige Seite: Tabellenverzeichnis   Inhalt
generiert am 3.1.1999
Bernhard.Reiter@usf.Uni-Osnabrueck.DE