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Umweltleitlinien (Baustein UM 2)
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Ziele und Vorgaben
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Um einen Rahmen für die umweltbezogenen Aktivitäten an der Universität Osnabrück zu schaffen, hat der Senat der Universität am 16.4.1997 einstimmig als erste Universität Deutschlands eine Umweltpolitik definiert und über die Umweltleitlinien (ULL) verabschiedet. In ihnen sind die Gesamtziele und Handlungsgrundsätze des Umweltschutzes für die Universität Osnabrück festgeschrieben. Die ULL sind aufgeteilt in die beiden Bereiche »Betrieb« und »Lehre und Forschung« und stehen insgesamt unter dem Leitbild der »Nachhaltigen Entwicklung«. Sie stellen sowohl hochschulintern gegenüber den Mitarbeiter/inne/n als auch hochschulextern eine Selbstverpflichtung zum Schutz der Umwelt dar. Sie sollen Prioritäten setzen, Konsens schaffen und sowohl orientierend als auch informierend wirken. Im Gegensatz zu den erst später festzulegenden Umweltzielen enthalten die ULL allerdings keine quantifizierbaren und zeitlichen Verpflichtungen. Die ULL werden nach und nach umgesetzt werden, z.B. der Aufbau eines Umweltweiterbildungsprogramms für die Mitarbeiter/innen, die Öffentlichkeitsarbeit oder die Implementierung eines Umweltmanagementsystems.
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Erarbeitung
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Die ULL wurden von März 1996 bis März 1997 von Mitgliedern des Arbeitskreises Umweltschutz der Universität ausgearbeitet. Durch die Teilnahme von Dezernenten und anderen Verwaltungsangehörigen am Arbeitskreis konnten Bedenken, Ideen und Vorschläge aus der Verwaltung direkt berücksichtigt werden. Der erste endgültige Entwurf wurde danach an sämtliche Organisationseinheiten mit der Bitte um kritische Durchsicht geschickt. Reagiert haben nur die Fachbereiche 4 (Physik), 5 (Biologie/Chemie), 6 (Mathematik/Informatik), 7 (Sprach- und Literaturwissenschaften) und 10 (Rechtswissenschaften) mit mehr oder weniger ausführlichen Änderungswünschen bzw. Bedenken. Am kooperativsten war der Fachbereich Mathematik/Informatik, bei dem die ULL auf einer Hochschullehrerbesprechung vorgestellt und ausführlich diskutiert werden konnten. Hauptkritikpunkt der Fachbereiche war, daß die Freiheit von Forschung und Lehre durch zu weitgehende Leitlinien eingeschränkt werden könnte. Die vorgebrachten Bedenken und Ideen wurden berücksichtigt, so daß die Umweltleitlinien einen Konsens aller Beteiligten darstellen. Die endgültige Version wurde schließlich im April 1997 vom Präsidenten in den Senat eingebracht und dort einstimmig verabschiedet.
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Der folgende Text der Umweltleitlinien kann in der Rubrik
Dokumente
auch heruntergeladen werden (deutsch/englisch).
Umweltleitlinien der Universität Osnabrück
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Präambel
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Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development)
Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die den Bedürfnissen
heutiger Generationen Rechnung trägt, ohne die Möglichkeiten
zukünftiger Generationen, ihren eigenen
Bedürfnissen Rechnung zu tragen, zu behindern.
(World Commission on Environment and Development, Our Common
Future (Brundtland-Bericht), 1987)
Die Universität Osnabrück sieht sich aufgrund der dramatischen
globalen Umweltsituation dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung
verpflichtet.
Die Universität ist mit ihren etwa 14 000 Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrem Energie- und Stoffumsatz mit einem mittleren Wirtschaftsunternehmen vergleichbar. Durch den Universitätsbetrieb entstehen erhebliche Umweltbelastungen, die es zu minimieren gilt. Darüber hinaus trägt die Universität eine besondere gesellschaftliche Verantwortung dadurch, daß sie zukünftige Entscheidungsträger unserer Gesellschaft ausbildet und prägt. Sie hat damit eine Multiplikatorfunktion - dies ist Verantwortung und Chance zugleich. Und nicht zuletzt hat wissenschaftliche Forschung Auswirkungen auf Mensch und Natur. Daraus resultiert eine besondere Verantwortung der Wissenschaft für ihre Forschungsziele und -ergebnisse.
Umweltschutz ist Aufgabe für alle Studierenden und Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen und auf dem Weg zur Universität. Er ist Führungsaufgabe für die leitenden Personen. Nur wenn sich möglichst viele Universitätsmitglieder mit den Zielen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung identifizieren und aktiv zu deren Umsetzung beitragen, wird die Universität diesen Aufgaben gerecht.
Die Universität Osnabrück gibt sich daher im Einklang mit der CRE-Charter for sustainable development (CRE-COPERNICUS) die nachfolgenden Leitlinien. Diese Leitlinien sollen durch die Mitglieder der Universität in ihre persönlichen Arbeits- und Studienbereiche übernommen und innovativ umgesetzt werden.
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Betrieb
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Schutz der Umwelt heißt für uns, Gefahren für Menschen und Umwelt zu vermeiden, den Ressourcen- und Energieverbrauch kontinuierlich zu verringern und Emissionen und Abfälle zu minimieren, so daß die Universität ihren Beitrag zu einer zukunftsfähigen Entwicklung leistet.
- Um dies zu erreichen, wird die Universität unter Einbeziehung der Hochschulangehörigen Umweltziele festlegen und zu deren Umsetzung ein wirksames Umweltmanagementsystem aufbauen, über dessen Entwicklung dem Senat regelmäßig berichtet wird.
- Der Umweltschutz an der Universität soll ressortübergreifend vernetzt werden, so daß sowohl Verwaltung als auch Fachbereiche in Umweltschutzangelegenheiten kooperieren. Darüber hinaus pflegt die Universität den Austausch mit anderen Hochschulen zur Förderung des Umweltschutzgedankens. Sie bemüht sich um politische und gesellschaftliche Unterstützung, um das Ziel einer umweltfreundlichen und am Nachhaltigkeitsgrundsatz orientierten Hochschule zu erreichen.
- Die Universität führt einen offenen Dialog und betreibt gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Damit ist gewährleistet, daß die eingeleiteten Schritte zur Umsetzung ihrer Umweltpolitik für die Hochschulöffentlichkeit bewertbar werden.
- Die Universität sorgt für Weiterbildungsangebote des Personals in umweltrelevanten Bereichen.
- Bei zukünftigen Investitionen und Anschaffungen der Universität sollen die Umweltauswirkungen im voraus in Betracht gezogen werden. Die umweltfreundlichsten Varianten sollen nach Möglichkeit den Vorzug erhalten. Die Hochschule wirkt auf ihre Geschäftspartner ein, um eine ökologische Verbesserung der von ihr bezogenen Waren und Dienstleistungen zu erreichen.
- Gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen sind einzuhaltende Mindeststandards, die nach Möglichkeit überboten werden sollten.
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Lehre und Forschung
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Die Universität ist bestrebt, umweltrelevanten Fragen in Lehre und Forschung das ihnen gebührende Gewicht zu verleihen.
- Voraussetzung für die Gewährleistung von Freiheit in Forschung und Lehre ist die Wahrnehmung von Verantwortung für ihre Folgen. Hierzu gehören die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Interesse der jetzigen wie der zukünftigen Generationen. Die Lehrenden und Studierenden sind daher bestrebt, in Lehre und Forschung entstehende negative Auswirkungen zu minimieren.
- Die Fachbereiche und die fachbereichsübergreifenden Einrichtungen der Universität fördern wissenschaftliche Arbeiten im Umweltbereich sowie die Teilnahme an Veranstaltungen zu Umweltfragen.
- Sie setzen sich für die Vernetzung und interdisziplinäre Bearbeitung von umweltrelevanten Fragen in Forschung und Lehre ein, sowohl innerhalb der Universität als auch in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen.
Verabschiedet vom Senat der Universität Osnabrück am 16. 4. 1997
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