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Master Umweltsysteme und Ressourcenmanagement
Das Masterstudium in Umweltsysteme und Ressourcenmanagement besteht aus einem Pflichtbereich, einem Wahlpflichtbereich und einem Angleichungsbereich. Letzterer entfällt für Studierende, die einen BSc in Angewandte Systemwissenschaft oder Umweltsystemwissenschaft haben. Der Wahlpflichtbereich besteht aus den zwei Vertiefungsbereichen Umweltmodellierung und Sozial-ökologische Systeme sowie einem Ergänzungsbereich. Alle Lehrveranstaltungen sind einem dieer Bereiche zugeordnet.
In der Zulassungsordnung werden Grundkenntnisse in Mathematik und Informatik gefordert, die als Zulassungsauflage ggf. ohne Anrechnung der entsprechenden Leistungspunkte im ersten Fachsemester nachgeholt werden müssen. Exemplarische Studienverlaufspläne sehen wie folgt aus:

Hinweise für Studierende nach der alten Prüfungsordnung
Zum Wintersemester 2020/21 trat eine neue Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Umweltsysteme und Ressourcenmanagement in Kraft. Den Abschluss gemäß der Prüfungsordnung von 2016 kann man noch bis zum 30.09.2023 erlangen. Danach erfolgt eine automatische Umschreibung in die aktuell gültige Prüfungsordnung. Diese Regel gilt nicht, wenn vor dem Ablauf der Frist die Zulassung zur Masterarbeit erteilt wurde.
Studierende, die bereits im Sommersemester 2020 oder davor im Master Umweltsysteme und Ressourcenmanagement immatrikuliert waren, können auf Antrag auch in die neue Prüfungsordnung wechseln. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Das bisherige Hauptseminar ist ersatzlos gestrichen. Stattdessen ist das Systemwissenschaftliche Kolloquim verpflichtend.
- Im Angleichungsbereich werden die wichtigsten Grundlagen der Systemwissenschaft im Angleichungsmodul in kondensierter Form vermittelt. Außerdem müssen die zentralen Bachelormodule Einführung in die Software-Entwicklung (Informatik) und Regelbasierte Modllierung absolviert werden.
- Weitere Module aus dem Bereich Mathematik oder Informatik sind nach der neuen Prüfungsordnung nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.
- Wenn einzelne Module aus dem Pflichtbereich oder dem Angleichungsbreich bereits im Bachelor studiert wurden, werden sie durch Module aus dem Wahlpflichtbereich in entsprechendem Umfang ersetzt.
- Das Anwendungsfach ist im Master komplett gestrichen worden. Bereits erbrachte Leistungen werden auf dem Zusatzkonto geführt. Auf begründeten Antrag wird die Anerkennung einzelner Module für den Ergänzungsbreich geprüft.
- Einige der bisherigen Module (z.B. Gleichungsbasierte Modellierung II) werden für den Master nicht mehr angeboten. Beim Wechsel in die neue Prüfungsordnung können diese auf Antrag für den Wahlpflichtbereich anerkannt werden. Soweit sinnvoll möglich, werden die Module einem der beiden Vertiefungsbereiche zugeordnet.
- Das Projekt Systemwissenschaft ist nicht mehr verpflichtend. Ein Masterprojekt kann als Wahlpflichtmodul im Ergänzungsbreich aber weiterhin absolviert werden.
- Der Vortrag der Ergebnisse der Masterarbeit im neuen Abschluss-Seminar ist weiterhin verpflichtend.